Informationen zu covid 19
Liebe Gäste,
ab Sonntag, 03. April 2022 entfallen die bisherigen COVID-19 Vorgaben der Landesregierung. Das bedeutet:
Sie dürfen uns wieder ohne Maske und ohne Nachweis besuchen!
Vor und bei einem Besuch muss/müssen..
…ab 03. April 2022 keine besonderen Vorgaben der Landesregierung in Zusammenhang mit COVID-19 beachtet werden.
Freuen sie sich auf…
…Geschmackserlebnisse mit Produkten aus unserer Region
…ein vielseitiges Angebot an erlesenen Weinen, Bieren und weiteren Trend- und Sommergetränken
…einen wunderschönen Panoramablick auf dem Kurpark
…Kaffee- und Kuchenspezialitäten
Ein Rundum-Sorglos-Paket, dass Sie sich verdient haben!♥
Entsprechend der aktuell gültigen Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg kann der Testnachweis auch mit einem mitgebrachten Selbsttest unter Aufsicht unserer Mitarbeiter vor Ort erfolgen. Hierbei kann es zu längeren Wartezeiten kommen, daher empfehlen wir Ihnen, den Test in einer anerkannten Teststelle durchzuführen. Für selbst durchgeführte Tests kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.